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15.02.25 –
Im Ausschuss für Bau, Umwelt und Klima wurde am 10.02.2025 von der CDU, FDP und UWG ein Antrag verabschiedet, der sich gegen die Errichtung von FPVA in nicht privilegierten Flächen in der Gemeinde Wiefelstede ausspricht.
Die vorgebrachten Argumente der Vertreter dieser Parteien waren:
Mit der FPVA (55 ha) auf dem Fliegerhorst, hat die Gemeinde die Vorgaben des Landes von 0,5% der Gemeindefläche für FPVA zur Verfügung zu stellen, bereits erfüllt. Der Ist-Anteil beträgt 0,51%.
Die Grünen im OV Wiefelstede nehmen zu den einzelnen Punkten wie folgt Stellung:
zu Punkt 1
Der genannte Wert von 0,5% stammt aus dem Flächenziel des Landes Niedersachsen. Damit dieses Ziel erreichbar ist, müssen ländliche Gemeinden mehr Fläche bereitstellen als dicht besiedelte Städte.
Das offiziell verabschiedete Klimakonzept der Gemeinde Wiefelstede fordert dementsprechend auf Seite 37, dass 2% der landwirtschaftlichen Fläche der Gemeinde Wiefelstede entsprechend 146 ha für FPVA und Agri-PV reserviert werden sollte.
zu Punkt 2
Freiflächen PV-Anlagen gehen wesentlich effizienter mit landwirtschaftlichen Flächen um, als der Energiepflanzenanbau. Mit dem schrittweisen Auslaufen von Biogasanlagen aus der Förderung werden große Flächen für die Erzeugung von Lebensmitteln wieder frei, da nur ein Bruchteil der Flächen benötigt wird, um den gleichen Stromertrag mit FPVA zu erzielen. Der Energieertrag einer FPVA beträgt mehr als das 30-fache je ha im Vergleich zu dem Ertrag aus einer Biogasanlage, die mit Mais betrieben wird (siehe Seite 39 Fraunhofer Bericht zu PV) . Nach Berechnungen des Fraunhofer Institutes wird eine 10 ha große FPVA den gleichen Ertrag an erneuerbaren Strom erwirtschaften wie 320 ha Fläche Energiepflanzen.
zu Punkt 3
Bisher hat kein Landwirt oder ein anderer Investor einen Antrag für den Bau einer FPVA an einem Autobahnabschnitt in der Gemeinde Wiefelstede gestellt. Dafür aber 4 Landwirte aus unserer Gemeinde, die Flächen abseits der Autobahnabschnitte nutzen wollen. Wir sollten in der Gemeinde Wiefelstede alle Chancen nutzen, um lokale erneuerbare Energien zu produzieren, die der Gemeinde und dem ortsansässigen Investor wirtschaftlich nutzen und gleichzeitig unsere Gemeinde dem verabredeten Ziel der Klimaneutralität näher zu kommen.
zu Punkt 4
Die Wirtschaftlichkeit von FPVA unter 2,5 MW Leistung ist unter heutigen Randbedingungen nicht darstellbar. Für die EnBW z.B. sind erst Freiflächen ab 10 ha Größe (ca. 8 MW - 10 MW) interessant (siehe EnbW Suche nach PV Freiflächen). An anderer Stelle wird von einer Wirtschaftlichkeit ab 2 ha gesprochen (Photovoltaik auf Freiflächen).
zu Punkt 5
Laut Fraunhofer Institut (Seite 26 im gelinkten Dokument: Fraunhofer Bericht zu PV) lagen die Verluste durch Abregelung von PV Anlagen im Jahr 2022 bei 1 %. Der Trend in den Folgejahren geht demnach nach unten aufgrund des Netzausbaus.
Die Nord Südtrasse von Conneforde nach Merzen im Emsland (125 km lang) soll laut aktuellem Bericht der Bundesnetzagentur im Jahre 2026 in Betrieb gehen. Der gesamte Streckenabschnitt ist genehmigt und in Bau. 18 km sind fertig gestellt. Aufgrund dieser und anderer Maßnahmen (z.B. Speicherausbau) wird der Ausfallanteil durch Abregelung von unter 1% noch weiter reduziert. Offensichtlich sind auch die Investoren, die in der Gemeinde Wiefelstede ihre Anträge gestellt haben, von der Wirtschaftlichkeit überzeugt, wie man auch an den hohen Zuwächsen an Freiflächen PV-Anlagen in Nachbargemeinden erkennen kann.
zu Punkt 6
Das offiziell verabschiedete Klimakonzept der Gemeinde Wiefelstede fordert auf Seite 37, dass 2% der landwirtschaftlichen Fläche entsprechend 146 ha zusätzlich für FPVA oder Agri-PV reserviert werden sollte. Ein 2% Anteil an der landwirtschaftlichen Fläche sollte den Pachtzins insbesondere für die Lebensmittelproduktion geeigneten Flächen nicht signifikant erhöhen. Sollte das wider Erwarten doch eintreten, und zum Beispiel noch weitere Flächen über die 2% hinaus für FPGA nachgefragt werden, könnte die Gemeinde durch geeignete Maßnahmen gegensteuern. Auch unter diesem wirtschaftlichen Aspekt wäre es sinnvoll, ortsansässigen Landwirten die Nutzung ihrer geeigneten Flächen für die Errichtung von FPVA zu genehmigen und somit das Flächenziel aus dem Klimaschutzkonzept zu erfüllen, bevor überregionale Konzerne, wie z.B. EnBW (siehe EnbW Suche nach PV Freiflächen) auf privilegierten Flächen ihre Großanalgen errichten und damit den Pachtzins hochtreiben und die Gewinne außerhalb der Gemeinde landen.
Ortsansässigen Landwirten sollte die Nutzung ihrer geeigneten Flächen für die Errichtung von FPVA genehmigt werden, um somit das Flächenziel aus dem Klimaschutzkonzept zu erfüllen, bevor überregionale Konzerne, wie z.B. EnBW (siehe EnbW Suche nach PV Freiflächen) auf privilegierten Flächen ihre Großanalgen errichten und damit den Pachtzins hochtreiben und die Gewinne außerhalb der Gemeinde landen.
Stand heute werden nur 37% der in der Gemeinde Wiefelstede verbrauchten elektrischen Energie aus regenerativen Quellen erzeugt. Außer PV und Windenergie werden in der Zukunft keine anderen effizienten erneuerbaren Energiequellen zur Verfügung stehen.
Im Klimaschutzkonzept der Gemeinde Wiefelstede (Seite 44) wurde ebenso festgestellt, dass bei gleichbleibender Intensität der Klimaschutzbestrebungen im Zieljahr 2045 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen gegenüber 2020 lediglich um 50% erreicht werden wird. Aus diesen Gründen ist die aktive Förderung von Fotovoltaik auch auf Freiflächen in der Gemeinde notwendig.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Ortsverband der Grünen in der von CDU, UWG, FDP vorgebrachten Argumentation keinen nachvollziehbaren Grund erkennt, warum von den Vorgaben des Wiefelsteder Klimaschutzkonzepts abgewichen werden sollte.
Wir meinen, dass wir unsere Bemühungen zum Klimaschutz intensivieren müssen, besonders für unsere Kinder und Enkelkinder.
Genaue Tagesordnung gibt es eine Woche vorher unter www.wiefelstede.de
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