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Klagefonds gegen die A 22 gegründet

Der Saal des Gasthauses Schützenhof in Jaderberg war zum Bersten voll, als am 26. März 2008 westlich der Weser mit der ersten Gründungsversammlung des Schutz- und Klagefonds gegen die A 22 ins Leben gerufen wurde. Prof. Dieter Rohloff, Mitglied der Arbeitsgruppe, die den Klagefonds vorbereitet hatte, stellte das Ziel der Solidargemeinschaft vor: Unterstützung und Finanzierung von Klagen gegen einen möglichen Planfeststellungs-beschluss der A 22. Dabei werden zunächst die den größten Erfolg versprechenden Klagen ermittelt, die dann im Namen eines Umweltverbandes oder eines Landwirts stellvertretend für alle mit Hilfe des Fonds geführt und finanziert werden.

26.03.08 – von Peter Meiwald –

Friedrich Gramberg aus Bollenhagen, Wesermarsch, veranschaulichte eindrücklich die mögliche Existenzgefährdung seines landwirtschaftlichen Betriebes durch die Planung der A 22. „Wir könnten unser Milchvieh nicht mehr auf die hofnahen Flächen bringen, weil die Autobahn dazwischen liegen würde“, so Gramberg. So ginge es vielen Landwirten, da hauptsächlich landwirtschaftliche Flächen durch die Planung betroffen seien.

Mit den Mitteln aus dem Klagefonds sollen außerdem bereits im Vorfeld Gutachten finanziert werden, die der Planung schwer zu überbrückende Hindernisse in den Weg legen. „Wir sind überzeugt, mit dem Klagefonds ein wirksames Schwert gegen die A 22 in der Hand zu haben“, so Rohloff. Dieser Optimismus hat sich auch auf die Anwesenden übertragen. Rund 80 Personen und Verbände erklärten an diesem Abend ihren Beitritt zum Klagefonds. „Ein tolles Ergebnis, dass uns in unserer Arbeit bestärkt“, freut sich Rohloff. „Wir werden nicht müde werden, weitere Mitglieder zu werben, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, gegen dieses unsinnige Vorhaben anzugehen.“

Zum Schluss wurden demokratisch die Mitglieder des sogenannten Lenkungsausschusses gewählt. Dieser Ausschuss besteht aus je zwei Fonds-Mitgliedern pro betroffenem Landkreis (Wesermarsch, Friesland, Ammerland für den Bereich westlich der Weser). Damit werde eine breite Interessenvertretung garantiert. Der Lenkungsausschuss hält den Kontakt zum Anwalt, der die Klägergemeinschaft vertreten wird, und leitet die Geschäfte. Alle wesentlichen Entscheidungen werden aber von allen Gesellschaftern der Klägergemeinschaft gefällt.

Am 27. März findet in Wollingst (Beverstedt) die zweite Gründungsversammlung für den Bereich östlich der Weser statt. Die Veranstalter erhoffen sich auch hier einen großen Zuspruch. Der Beitritt zum Klagefonds ist auch nach den Gründungsversammlungen jederzeit möglich. „Jedes neue Mitglied trägt dazu bei, die Hindernisse gegen die A 22 zu vergrößern“, appelliert Rohloff an alle Beitrittswillige.

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