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"Das Moorschutzprogramm des Umweltministeriums werde unabhängig vom Landesraumordnungspro-gramm durchgeführt"

Mit dem Landesraumordnungprogramm wird die politisch und gesetzlich verankerte Raumplanung festgelegt. U.a. wird darin festgehalten, welchen Stellenwert bestimmte Nutzungsformen wie z.B. Landwirtschaft, Naturschutz, Siedlungsflächen, Flächen für Handel und Industrie bekommen

01.03.15 – von Sonja Wagner –

Mit dem Landesraumordnungprogramm wird die politisch und gesetzlich verankerte Raumplanung festgelegt. U.a. wird darin festgehalten, welchen Stellenwert bestimmte Nutzungsformen wie z.B. Landwirtschaft, Naturschutz, Siedlungsflächen, Flächen für Handel und Industrie bekommen. Ziele sind eine Abstimmung der unterschiedlichen Raumnutzung, die Reduzierung des Flächenverbrauchs und die Herstellung vergleichbarer Lebensräume innerhalb des Landes.

   Soweit die Theorie. Über die Schwierigkeiten in der Praxis, die Gründe für geplante bzw. diskutierte Änderungen am Landesraumordnungsprogramm und vieles mehr sprachen im Rahmen einer

öffentlichen Informationsveranstaltung am Dienstag, dem 24. Februar 2015 in Claußens Gasthof in Wiefelstede/ Nuttel die Wiefelsteder und Ammerländer GRÜNEN mit Hans-Joachim Janssen (MdL), der in der GRÜNEN Landtagsfraktion als Sprecher für Agrarpolitik, Naturschutz, Forstwirtschaft, Fischerei und Raumordnung fungiert.

   Das Landesraumordnungsprogramm hat in letzter Zeit - insbesondere mit den im ersten Änderungsentwurf geplanten Vorranggebieten für den Torferhalt und den Moorschutz - für viele Fragen, Gerüchte und Diskussionen gesorgt. Derzeit werden die Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren ausgewertet und der zweite Änderungsentwurf vorbereitet.

   "Fest steht bereits jetzt", so Hans-Joachim Janssen während der Diskussion, "dass bisher missverständliche Aussagen aus dem ersten Änderungsentwurf im zweiten Entwurf klarer formuliert werden müssen. Es entstand der Eindruck, mit der LROP-Änderung solle landwirtschaftliche Nutzung auf bestimmten Flächen eingeschränkt oder sogar untersagt werden. Dieser Eindruck war falsch, das ist mit einer LROP-Änderung schon rein rechtlich nicht möglich. Deswegen wird in der nächsten Fassung ganz deutlich gemacht werden, dass die landwirtschaftliche Nutzung im bisherigen Umfang nicht behindert werden soll." Der Torferhalt werde voraussichtlich auch im zweiten Änderungsentwurf als Vorrangkulisse bleiben - allerdings in reduziertem und überarbeitetem Umfang. Moorentwicklung hingegen

werde vermutlich gestrichen. Das Moorschutzprogramm des Umweltministeriums werde unabhängig vom Landesraumordnungsprogramm durchgeführt. "Bis 2022 stehen hier für den Moorschutz 35 Mio. Euro zur Verfügung. Damit können etwa 1000 ha geschützt werden. Das Umweltministerium erarbeitet derzeit unabhängig vom Landesraumordnungsprogramm Suchräume, in denen der Schutz besonders wichtig ist."

   Die eingegangenen 8000 Stellungnahmen bezögen sich allerdings nicht nur auf den Torferhalt,

sondern auch auf die Siedlungsentwicklung und die Verflechtungsräume. "Siedlungsentwicklungs-

konzepte wird es im LROP nicht geben", führte Hans-Joachim Janssen aus. "Ziel muss aber weiterhin die Reduzierung des Flächenverbrauchs sein. Deswegen sollen Innenbereiche Vorrang haben vor

Außenbereichen. Da dass auch schon im Bau-Gesetzbuch festgehalten ist, ist die Raumordnung nur ein zusätzlicher Hebel."

  Die Größe von Einzelhandelsprojekten sei immer auf die vorhandenen Kaufkraft abzustimmen, so Janssen weiter. Es gehe darum, zu verhindern, dass große Einkaufszentren auf der Grünen Wiese irgendwo an der Autobahnabfahrt als große Einkaufsmagneten errichtet werden und dadurch die Innenstädte und der Einzelhandel im ländlichen Raum ausbluten. "Das Ziel ist übrigens nicht neu, das gibt es auch bisher schon in der Landesraumordnung", erklärte Janssen. "Wenn man raumordnerisch steuernd bei der Neuansiedlung von großflächigem Einzelhandel eingreifen will, dann muss man Verflechtungsräume abgrenzen und zwar nach einheitlichen Kriterien. Die Schaffung landeseinheitlicher Kriterien gestaltet sich allerdings wegen der sehr unterschiedlichen Voraussetzungen in den einzelnen Regionen schwierig."

   Zur weiteren  Zeitplanung führte Hans-Joachim Janssen aus:  "Die Auswertung der Stellungnahmen wird ungefähr bis Ende März 2015 dauern. Ab April werden die Stellungnahmen mit den Einwänderinnen und Einwändern erörtert werden. Dabei wird auch transparent und umfassend dargelegt werden, welchen Einwänden wir bei der Überarbeitung gefolgt sind und welchen nicht." Nach der Sommerpause gehe der überarbeitete Entwurf in die Ausschussberatungen, zu dem Ergebnis nehme der Landtag voraussichtlich im Herbst Stellung, bevor dann der überarbeitete Entwurf vom Kabinett beschlossen werde.

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