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13.01.17 –
Mit dieser umfangreichen, fundierten und juristisch geprüften Beschwerde wird ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof gegendie Bundesrepublik Deutschland angestrebt.Am 2.12.2016 hat der Bundestag den BVWP 2030 in Form der so genannten Ausbaugesetzeverabschiedet. Der BVWP ist allerdings mehr als mangelhaft. Sowohl das Verfahren seinerAufstellung als auch sein Inhalt sind durch gravierende Verstöße gegen das Recht der EuropäischenUnion gekennzeichnet, das auch für Deutschland bindend ist.Der BVWP verstößt gegen mehrere EU-Richtlinien bzw. gegen entsprechende deutsche Gesetze.Darüber hinaus missachtet er die Aarhus-Konvention zur Öffentlichkeitsbeteiligung anEntscheidungsverfahren sowie die Charta der Grundrechte der Europäischen Union.Uwe Schmidt, Sprecher des Koordinationskreises, stellt fest: „Im Hinblick auf die gesetzlichvorgeschriebene Prüfung der Umweltverträglichkeit hat das Bundesverkehrsministeriumkomplett versagt. Auch die im EU-Recht verankerte Prüfung von Alternativen ist bei der Aufstellungdes BVWP unterblieben.“Die Beschwerde verleiht der Meinung von weit mehr als 10.000 Menschen Ausdruck, die sichim Nordwesten Deutschlands gegen die Planung der A 20 ausgesprochen haben und die inrund 30 Bürgerinitiativen organisiert sind. Überdies wird die Beschwerde mitgetragen von derSchutzgemeinschaft ländlicher Raum Nord-West e. V.Bei der EU-Kommission sind bereits mehrere Beschwerden gegen den BVWP 2030 eingegangen.Diese Möglichkeit bietet sich jedem, der die Ansicht vertritt, dass ein EU-Mitgliedsstaatgegen Bestimmungen oder Grundsätze des europäischen Gemeinschaftsrechts verstoßenhat.„Wir sind zuversichtlich, dass unsere Beschwerde Erfolg haben wird“, so Schmidt. „Je mehrman sich mit dem BVWP beschäftigt, desto deutlicher wird, dass Bundesverkehrsministerium,Bundesregierung und Bundestag unverantwortlich handeln, wenn sie ihn in der vorliegendenForm umsetzen.“
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